Frauen Union Kreis Gütersloh

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die CDU Frauen Union hat am 15. Oktober 2018 zu einer Veranstaltung in der „Guten Stube“ im alten Rathaus von Wiedenbrück eingeladen zum Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Vertreterinnen des Vorstands der CDU Frauen Union Rheda-Wiedenbrück mit dem Referenten des Abends. v.links: Eva Kiock (Beisitzerin), Birgit Sudbrock (Beisitzerin), Herr Wolke vom Amtsgericht Wiedenbrück, Gabriele Bremke-Moenikes ( Vorsitzende FU Rheda-Wie
Das Thema fand sehr großes Interesse, über 40 Mitglieder und Interessierte fanden sich ein. Als Experte war der Diplomrechtspfleger Herr Wolke  vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück eingeladen, der vor vollbesetztem Raum aus seinem Alltag berichtete  und ausführlich informierte.

Am Ende des Abends war klar: Was ist eine Patientenverfügung - brauche ich die? Wie bekomme ich die Patientenverfügung?
Außerdem: Wie kann ich weiterhin vorsorgen, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen? Stichwort Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Quintessenz:
Jeder sollte Regelungen und Vorsorge treffen, bestenfalls beim Notar. Die eigene Familie kann nur durch eine persönliche Vorsorgevollmacht handlungsfähig gehalten werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, den eigenen Willen auszudrücken.